Aktive Mitgliedschaft oder Fördermitgliedschaft

Zweck des Vereins ist laut Satzung die Erhaltung, Pflege und Förderung der Volksmusik und damit die Pflege des Brauchtums. Diesen Zweck verfolgt der Verein durch regelmäßige Übungsabende, Mitwirkung bei weltlichen und kirchlichen Veranstaltungen und Veranstaltung von Konzerten. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Der Verein besteht aus aktiven und fördernden Mitgliedern. Mitglied des Vereins können auf Antrag jede natürliche Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, sowie jede juristische Person werden, die die Zwecke des Vereins anerkennen. Voraussetzung zur aktiven Mitgliedschaft ist die ausreichende Beherrschung eines Instrumentes. Eine Abweichung vom Mindestalter kann in Ausnahmefällen gestattet werden. Über den Antrag auf Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft entsteht durch Abgabe einer Beitrittserklärung, die bei Minderjährigen zusätzlich von einem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben ist.

Interesse, aktiv mitzuspielen?!
Dann bitte mit dem Kapellmeister Stephan Grüner per Mail Kontakt aufnehmen.

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Auch dann freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme! Jeder Beitrag hilft uns, unsere laufenden Kosten z.B. für Notenmaterial, Miete und Versicherung zu decken.

 

Mitgliedsbeiträge (Jahresbeitrag):

Aktive Mitgliedschaft: beitragsfrei
Fördermitgliedschaft: € 25,00

MitgliedsantragSatzung Blaskapelle Forstenried e.V.